Leitfaden Arbeitsmarktzugang 2017

Aktualisiert: Leitfaden zum Arbeitsmarktzugang und Förderung für Flüchtlinge

26.01.2017

Bleibeberechtigte und Flüchtlinge können - abhängig vom Aufenthaltsstatus - Kunden der Arbeitsagenturen oder der Jobcenter/Träger der Grundsicherung sein.

Der im Rahmen des Handlungsschwerpunkts "Integration von Asylbewerber/-innen und Flüchtlingen (IvAF)" aktualisierte Leitfaden richtet sich an die Eingangszonen, Vermittlungsfachkräfte und Fallmanager/-innen dieser Institutionen sowie Multiplikator/-innen anderer Institutionen und vermittelt Übersichten zu den wichtigsten Aufenthaltstiteln sowie den Zuständigkeiten bei Sprachförderung, Beratung und Vermittlung.

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